🚨 WIR BEKÄMPFEN DIE 5G BETRUGS-AFFÄRE IN DER SCHWEIZ
⚖️ Staatsbankrott auch im 📡 Mobilfunk 🛰
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⚖️ Laubscher Update an Oesch 🎓
Von: Daniel Laubscher [mailto:
[email protected]]
Gesendet: Montag, 23. März 2026 09:35
An: 'Neuhaus Christoph, BVD-GS'; 'Verwaltungsgericht Bern, JUSTICE-VG-Bern'; 'Obergericht Bern Strafabteilung, JUSTICE-OG-Bern';
[email protected]; 'Verband Bernischer Gemeinden'; 'Christian Oesch, Präsident Schweizerischer Verein WIR'; 'Gigaherz Hans U. Jakob'; 'Stotzer Barbara'
Cc:
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Betreff: Entscheid vom 18.3.26 / Baurekursgericht ZH
Guten Tag
Das Baurekursgericht ZH hat in seinem Entscheid R3.2025.00073 (0039/2026) eine Beschwerde gegen eine adaptive Antenne dahingehend gutgeheissen, als die Baubewilligung aufgehoben wurde und das Verfahren zur Neubeurteilung und insbesondere zur Vervollständigung der Baugesuchsakten zurückgewiesen wurde. In seinem sich auf Entscheide des Verwaltungs- und Bundesgerichts stützenden Urteil, begründete das Rekursgericht seinen Entscheid mit mangelhaften Baugesuchsakten, welche die Strahlenexposition an den OMEN durch die betroffenen Beschwerdeführenden nicht zu beurteilen vermag. Insbesondere seien die zur rechtskonformen Beurteilung erforderlichen msi Pattern Files (=Einzeldiagramme der Strahlenkeulen (beams) von den Antennenherstellern) nicht korrekt im Standortdatenblatt abgebildet. Der rechtskonforme Vollzug ist nicht überprüfbar. Dabei handelt es sich um systematische Vollzugsprobleme für sämtliche kant. Vollzugsbehörden.
Auch das AUE BE hat bereits am 1. Mai 2025 bestätigt, dass es mangels fehlender Messmethode METAS, die sich durch die Aufschaltung des Korrekturfaktors (=Sendeleistungserhöhung) verändernde Strahlenexposition an den OMEN gar nicht erst überprüft. Das Amt verlässt sich auf Angaben (Selbstdeklaration) der MF-Betreiberinnen und glaubt diese ohne rechtmässige Kontrolle und Überprüfung nach NISV (SR. 814.710). Im Unterschied zum Rekursgericht ZH, weist Regierungsrat jedoch notorisch sämtliche Begehren zur Neubeurteilung und Vervollständigung der Baugesuchsakten mit den msi Pattern Files immer ab. Ebenfalls weist er jede Beschwerdebegründung, die Strahlenexposition an den OMEN seinen tatsächlich und rechtlich nicht beurteilbar, ab.
Schliesslich behauptet Herr Neuhaus auch, bundesrechtswidrige adaptive Antennen, welche seit Jahren stärker als in den Standortdatenblättern deklariert strahlen und keine Baubewilligung besitzen, dürfen weiterhin rechtswidrig senden. Damit begünstigt Herr Neuhaus die MF-Betreiberinnen systematisch bei deren illegalen Betrieb von bundesrechtswidrigen Antennen.
Ein weiterer Beweis für die systematische Korruption beim adaptiven Mobilfunk (5G) im Kanton BE. Auch der Bundesrat will die Baubewilligungspflicht für den adaptiven Antennenwechsel abschaffen, da dieser weder tatsächlich noch rechtlich baubewilligungsfähig ist:
Mobilfunk: Setzt der Bundesrat nun auf Abschreckung? – infosperber
Daniel Laubscher
Ortsplanung/Stadtplanung/Raumplanung
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