Dahlmann, die II.
Da mir nach meinem Post betr. Christian Dahlmann von mehreren Seiten vorgeworfen wurde, ich wäre ja nur eifersüchtig, dass er auch Erfolge hätte, und ich würde einen schwerkranken Mann bashen, möchte ich mich hierzu gerne erneut äußern.
Bzgl. seines vermeintlichen Erfolges beim OVG NRW, wo er im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem Eilverfahren (Anm.: In Eilverfahren finden regelhaft eigentlich keine mündlichen Verhandlungen statt) klargestellt bekommen hat, dass man auch einen Einzelimpfstoff verwenden darf — was nie bezweifelt wurde und schon längst klargestellt war (
https://t.me/DahlmannChristian) —, hatte ich beim OVG NRW angefragt. Diesem war bzw. ist ein Verfahren, das einen Bezug zu Az. 7 K 4545/24 beim VG Köln haben sollte, unbekannt.
Angeblich hatten Eltern im Märkischen Kreis jeweils ein Bußgeld i. H.v. 250 € erhalten (
https://t.me/DahlmannChristian). Das AG Iserlohn konnte eine entsprechende Verhandlung nicht bestätigen. In der Landkreis-Gruppe Märkischer Kreis hatte auch nie jemand bisher 250 € erhalten, sondern der Märkische Kreis vergibt konstant Bußgelder i. H.v. 75 € je Elternteil. Die entsprechenden Verhandlungen darüber finden vor dem AG Lüdenscheid statt, nicht vor dem AG Iserlohn.
Wegen des Falles in Duisburg (
https://t.me/DahlmannChristian) hatte ich alle drei Duisburger Amtsgerichte angeschrieben, u.a. weil ich mich gewundert hatte, dass Duisburg schon so früh so weit sein soll mit einem Bußgeld i. H.v. 800 €. Alle drei Amtsgerichte haben mir zurückgemeldet, dass sie das Verfahren nicht kennen.
Unter
https://t.me/DahlmannChristian hat Herr Dahlmann ein Gutachten veröffentlicht, das sich nicht nur mit einem Thema beschäftigt, das es in der Praxis gar nicht gibt, sondern auch noch mit einem Paragraphen, den es gar nicht gibt, nämlich § 20i IfSG.
Mir kann niemand erzählen, dass drei Juristen bei der Erstellung eines Gutachtens nicht merken, dass der Paragraph, über den sie das Gutachten schreiben, gar nicht existiert.
Unter
https://t.me/DahlmannChristian hatte Herr Dahlmann einen Strafbefehl gegen sich geteilt, bei dem das Amtsgericht Detmold ein wenig sehr kreativ in Bezug auf die Schriftgrößen war. Ich habe diesen ans AG Detmold weitergeleitet mit der Frage, ob er echt ist. Der Post ist zwischenzeitlich gelöscht.
Noch immer findet sich unter
https://t.me/DahlmannChristian ein Post, der behauptet, es wäre ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Führsorgepflicht gegen Vivi Jobst eingestellt worden. Dem Bild sieht man aber sehr deutlich an, dass es "angepasst" wurde, da unterschiedliche Schriften / Schriftgrößen verwendet werden. Für den Namen kann ich das ja noch verstehen. Solche Daten gibt man nicht preis, aber die Generalstaatsanwaltschaft Arnsberg wird bestimmt nicht Fürsorgepflicht mit "h" schreiben, Strafprozess-ordnung ohne Notwendigkeit trennen und bei Hoc hachtungsvoll eine Lücke einfügen. Ich habe dies an die Generalstaatsanwaltschaft Arnsberg weitergeleitet.
Ihr müsst mir nicht "glauben". Ich ermutige aber jeden, selbst aktiv zu werden und nachzufragen 👍