Zwei âMĂ€nnerâ haben in Burglengenfeld (Oberpfalz) ein Lamm ohne BetĂ€ubung lebend enthauptet. Dank aufmerksamer Passanten, die die Polizei informierten, konnte in letzter Minute ein trĂ€chtiges Mutterschaf vor beiden bulgarischen StaatsbĂŒrgern gerettet werden. Gegen sie wurde Strafanzeige wegen VerstöĂen gegen das Tierschutzgesetz gestellt.
Bei diesem Vorgehen werden religiöse GrĂŒnde vermutet. Es ist auch durchaus kein âEinzelfallâ, wie diverse Anfragen der AfD auf Landesebene ergaben: Die TatverdĂ€chtigen stammen insbesondere aus dem Irak, Marokko, Libyen, der TĂŒrkei und aus SĂŒdeuropa. Einige besitzen auch die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft. Da aufgrund rechtlich unzulĂ€ssiger Massenzuwanderung aus vorwiegend islamisch geprĂ€gten LĂ€ndern eine stark wachsende Anzahl von Muslimen in Deutschland lebt, haben sich die illegal erfolgten betĂ€ubungslosen Schlachtungen stark erhöht.
Nach dem Tierschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, ein warmblĂŒtiges Tier ohne BetĂ€ubung zu schlachten. Allerdings gibt es Menschen, denen ihr Glaube diese Art der Schlachtung âzwingend vorschreibtâ. Sie können bei uns eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wĂ€hrend in nahezu allen anderen europĂ€ischen LĂ€ndern eine BetĂ€ubung zwingend vorgeschrieben ist.
In obiger Prozedur (SchĂ€chten) wird den Tieren bei vollem Bewusstsein der Hals durchgeschnitten. Sie erleiden erhebliche Schmerzen, Atemnot und Todesangst. Der Todeskampf dauert bis zu 30 Minuten und endet erst, wenn sie verblutet sind. Uns als ob das noch nicht reicht: WĂ€hrend des Schnitts muss sogar der Name Gottes angerufen werden, um so die âErlaubnisâ zur Tötung des Tieres zu bekommen!
Ist das etwa die neue âVielfaltâ und âBereicherungâ, von der das linksgrĂŒne Lager immer wieder so vollmundig tönt? Uns wird es jedenfalls zu âbuntâ, wenn ein archaischer, religiös verbrĂ€mter âWerteâ-Kanon praktiziert wird, der mit unseren seit Humanismus und AufklĂ€rung errungenen Moralvorstellungen und Rechtsgrundlagen absolut nicht kompatibel und daher hier auch nicht praktiziert und geduldet werden darf.
Letztendlich geht es auch um die Frage, wie wir hier kĂŒnftig leben wollen: Sind archaische, religiös legitimierte Vorschriften im 21. Jahrhundert wichtiger als das unnötige Leid fĂŒhlender Lebewesen? Diese sind nach den Erkenntnissen moderner wissenschaftlicher Forschung in FĂŒhlen und Denken dem Menschen weit Ă€hnlicher, als die Verfasser religiöser Schriften vor Jahrhunderten und Jahrtausenden auch nur ansatzweise ahnen konnten.
Wir fordern, dass TierschutzverstöĂe wie in Burglengenfeld mit aller zu Gebot stehenden HĂ€rte bestraft werden â mit bis zu 25.000 Euro Geldstrafe und GefĂ€ngnis im Wiederholungsfall! Eine Behandlung von TierquĂ€lerei als Bagatelldelikt, wie sie leider teilweise vorkommt, setzt fatal das falsche Signal!
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