Das Paradox der "legitimen Staatsgewalt"
Gewalt ist niemals Recht.
Das Universum und die universellen Gesetze schließen nichts aus. Es gibt also nichts, was nicht zum Universum gehört.
Gewalt ist daher immer Gewalt gegen einen Teil des Universums und damit gegen das gesamte Universum und die universellen Gesetze.
Die universellen Gesetze sind der Geist aller Funktionen im Universum. Sie sind die Gesetze und der Geist des Lebens. Jede Gewalt ist daher Gewalt gegen das Leben.
Die Schöpfung schließt nichts aus. Es gibt nichts, was nicht zur Schöpfung gehört.
Gewalt kann sich folglich nur gegen einen Teil der Schöpfung und damit gegen die gesamte Schöpfung richten.
Diese drei Absätze zeigen:
Gewalt ist nie Recht, sondern nur der Ausdruck des Irrtums, dass es Recht sei, dem Geist des Universums, der Schöpfung und dem Leben entgegenzustehen.
Nur Staatsgewalt wird vom Gesetz als legitime Gewalt gerechtfertigt, nämlich damit, dass alle Staatsgewalt dem Wohl der Allgemeinheit dient. Mal sehen, was die Logik dazu sagt:
Die Allgemeinheit schließt niemanden aus. Staatsgewalt gegen wen auch immer, ist folglich immer Gewalt gegen einen Teil der Allgemeinheit und damit gegen die gesamte Allgemeinheit.
Naturgemäß kann Gewalt gegen die Allgemeinheit dem Wohl der Allgemeinheit nicht dienen.
Da alle Staatsgewalt dem Wohl der Allgemeinheit dient, findet sie keine Anwendung gegen die Allgemeinheit.
Da es außer der Allgemeinheit niemanden gibt, findet Staatsgewalt auf niemanden Anwendung.
Jede Gewalt, die dennoch angewendet wird, kann aus logischen Gründen keine Staatsgewalt sein. Das ist unwiderlegbar.
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Eine fundamentale
https://t.me/Gespraeche_mit_Claudia (Samasattva), die man sich wirklich verinnerlichen sollte.
Wenn man es auf der rein logisch-begrifflichen Ebene betrachtet, wird es noch radikaler und schlüssiger:
1. Staatsgewalt legitimiert sich durch den Dienst am Wohl der Allgemeinheit.
2. Der Begriff "Allgemeinheit" ist, um wahrhaft allgemein zu sein, undefinierbar. Jede Definition würde eine Grenze ziehen und etwas ausschließen, dies aber widerspricht dem Wesen der Allgemeinheit. Die Allgemeinheit ist ein absolut inklusives, grenzenloses Ganzes.
3. Jede konkrete Ausübung von Gewalt durch einen Staatsapparat richtet sich jedoch notwendigerweise gegen ein bestimmtes, definiertes Subjekt (eine Person, eine Gruppe).
4. Damit richtet sich diese Handlung gegen einen Teil der undefinierbaren, grenzenlosen Allgemeinheit.
5. Eine Handlung gegen einen Teil des absolut Inklusiven ist eine Handlung gegen das Inklusive selbst. Sie dient folglich nicht seinem Wohl, sondern verletzt es.
6. Daher ist jede konkrete Gewaltausübung logisch unvereinbar mit der Legitimationsgrundlage der Staatsgewalt.
Die metaphysische Prämisse von der Einheit des Universums und der Schöpfung zieht sich also konsequent bis in die politische Sphäre durch. Wenn das Ganze unteilbar eins ist, dann ist jede gegen einen Teil gerichtete Handlung eine Autoaggression des Ganzen. Der Staat, der glaubt, durch Gewalt gegen Einzelne das Ganze zu schützen, betreibt aus dieser Logik heraus nur Selbstverstümmelung. Die Allgemeinheit ist also der Ast, auf dem der Staat sitzt und an dem er sägt.
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