🕋 #Hajj
328. Frage: Was ist die Definition der Fähigkeit (Al-Istitāʿah)?
Antwort:
1. Es ist der Besitz von Proviant (Essen, Trinken, Kleidung etc.), den man zum Hinweg und Rückweg benötigt, welches geeignet ist für seinesgleichen.
2. Der Besitz (1) eines Fortbewegungsmittels mit dem, was für es benötigt wird (2), welches geeignet ist für seinesgleichen.
3. Der Besitz von dem, womit man zu dessen Erwerb fähig ist, unter der Bedingung, dass es überschüssig ist von dem, was man benötigt an Büchern, Wohnung und Bedienstetem (3), und dass es überschüssig ist von der Versorgung seiner selbst und der Versorgung jener, die von ihm abhängig sind, und dies auf Dauer.
4. Genügend Zeit. (4)
5. Sicherheit des Weges, sodass man ihn beschreiten kann - sei es auch über das Meer, ohne Furcht.
6. Dass man auf ihm Wasser und Nahrung für das Reittier findet.
7. Für den Unwissenden jemand, der ihm den Weg zeigt.
8. Für den Blinden einen Reiseführer.
9. Dass die Frau ihren Mann hat, oder einen Mahram, der für sie verboten ist durch Blutsverwandtschaft oder etwas anderem, unter der Bedingung, dass er männlich, Muslim und mukallaf (sprich reif und Verstand besitzt) ist; wenn sie sodann die Hajj ohne Mahram vollzog, so ist es verboten, aber ihre Hajj ist erfüllt.
✍️ Erklärung einiger Punkte:
(1) Besser wäre, wenn er noch hinzugefügt hätte: "Und er das Fortbewegungsmittel benutzen kann", da nicht jeder ein Reittier reiten kann. Heutzutage ist dies jedoch durch das Fliegen erleichtert, wa Lillāhil-hamd.
(2) Alles, was benötigt wird für das Fortbewegungsmittel und seine ordentliche Verwendung ist ebenfalls eine Bedingung; wer mit dem Flugzeug fliegt, für den erübrigt sich dies.
(3) Außerdem muss es überschüssig von Schulden sein, sodass jemand, dessen Besitz durch die Schulden gedeckt wird, nicht zur Hajj verpflichtet ist.
(4) Wenn jemand also bspw. erst kurz vor Beginn der Hajj die Möglichkeit hat zu reisen, da er etwas erbte, ihm aber das rechtzeitige Erreichen der Hajj nicht mehr möglich ist, so ist die Hajj für ihn dieses Jahr nicht verpflichtend.