💫 Maliki-Madhab 💫
❓Wenn man das Eidgebet am Freitag betet, fällt die Pflicht für das Freitagsgebet dadurch weg❓
Antwort:
🔸 Al Qadi AbdulWahab sagt:
💬 ,, Wenn das Eidgebet und das Freitagsgebet auf einen Tag treffen, dann ersetzt das eine Gebet nicht das andere, im Gegensatz zu der Meinung von Ahmed ibn Hanbal, denn die Bedingungen für das Freitagsgebet sind eingetroffen, also muss man es auch verrichten, unabhängig davon ob nun Eid ist oder nicht. Und aus dem Grund, da das Eidgebet eine Sunnah ist, und eine Sunnah kann nicht die Pflicht des Freitagsgebets aufheben, und genauso wie das Freitagsgebet nicht das Eidgebet aufhebt, hebt das Eidgebet nicht das Freitagsgebet auf "
📚 [Al Ishraaf 1/355]
🔸 Ad Dusuqi al Maliki sagt:
💬 ,, Wenn der Eidtag an einem Freitag ist, dann ist es nicht erlaubt, das Freitagsgebet zu unterlassen nur weil man das Eidgebet gebetet hat. "
📚 [Hashiat ad Dusuqi 1/391]
🔸 Ibn Abdil Barr sagt:
💬 ,, Die Beweise deuten darauf hin, dass das Freitagsgebet eine Pflicht ist und dass diese Pflicht nicht entfällt, wenn man das Eidgebet gebetet hat, und alles was in den Quelltexten darauf hindeutet, dass man das Freitagsgebet unterlassen kann, bezieht sich auf jene, für die das Freitsgebet ohnehin keine Pflicht ist, wie jene, die extra von weit weg außerhalb des Ortes für das Eidgebet gekommen sind um es zu verrichten."
📚 [At Tamhid 10/274]
🔸 Ibn Rushd sagt:
💬 ,, Abu Hanifa und Malik vertreten die Ansicht, dass, wenn das Eid-Gebet auf einen Freitag fällt, beide Gebete verrichtet werden. Das Verrichten des Eidgebetes ist eine Sunnah, während das Freitagsgebet eine Pflicht darstellt. Keines der beiden Gebete ersetzt das andere."
📚 [Bidayat al Mujtahid 2/799]
💡Die Pflicht des Freitagsgebetes entfällt also laut dem Maliki-Madhab nicht, wenn man das Eidgebet am Freitag gebetet hat. Und dies ist ebenfalls die Meinung der Hanafis und Schafi'is im allgemeinen.
💡 Die hanbalitische Rechtsschule vertritt als einzigste Rechtsschule die Meinung, dass die Pflicht des Freitagsgebetes entfällt, wenn man zuvor das Eidgebet gebetet hat. Der Imam muss laut ihnen trotzdem das Gebet leiten, damit das Freitagsgebet nicht komplett entfällt.
🔸 Der hanbalitische Gelehrte Ibn Qudamah erwähnt diesbezüglich über die Gelehrten zwei Meinungen:
💬 1⃣ ,, Das Freitagsgebet ist keine Pflicht für jeden, der das Eidgebet verrichtet hat, und diese ist die Meinung von: Ahmed, Ash Sha'bi und An Nakha'i.....
2⃣ Und die meisten Fiqhgelehrten sagten, dass die Pflicht für das Freitagsgebet in jedem Fall bestehen bleibt."
📚[Al Mughni 2/242]